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FAQ

Hier haben wir Antworten auf eure häufigsten Fragen zusammengestellt:

 

ALLGEMEIN

Diese Website richtet sich an Schulen, Musikschulen und vergleichbare, nicht-professionelle Gruppen aus Deutschland, deren Aufführungen vor nicht mehr als 300 Zuschauern stattfinden. Professionelle Ensembles und Bühnen müssen die Aufführungsrechte gesondert beim jeweiligen Verlag beantragen.

 

ANGEBOT / AUFFÜHRUNGSLIZENZ

Wie erhalten wir ein Angebot / eine Aufführungslizenz?
Dafür gibt es drei Möglichkeiten:

a) Ihr kauft bestimmte Artikel zum Musical (siehe Hinweis auf der jeweiligen Beschreibungsseite / Musicals der Verlage FRIEDRICH, KONTAKTE)

b) Ihr sendet eine Anfrage an den Originalverlag des Musicals („Lizenz erwerben“)

c) Ihr erstellt euer Angebot / eure Lizenz selbst online (Musicals der Verlage LUGERT, MUSIK FÜR DICH und SIKORSKI):
1. Das gewünschte Musical wählen.
2. Auf das blaue Feld "Lizenz erwerben" klicken.
3. Daten eingeben, die Kategorie wählen und auf "Angebot berechnen" klicken. Es erscheint eine Gebührenübersicht. (Hierfür muss euer Browser Cookies akzeptieren.)
4. Das Formular ausfüllen und
    - unten links klicken, wenn ihr zunächst nur ein Angebot (PDF) erstellen möchtet.
    - unten rechts auf "Aufführung anmelden" klicken, wenn ihr eure Lizenz sofort erhalten möchtet.
5. Die Datenschutzregelung akzeptieren.
6. Die AGB bestätigen und auf "Lizenz jetzt kostenpflichtig bestellen" klicken.

Ihr erhaltet dann ein Angebot / eine Rechnung als PDF-Datei an die zuvor eingegebene E-Mailadresse. (Wichtig: Bitte auch den Spam-Ordner überprüfen!)

Ein Angebot stellt keine Lizenz dar! Bitte keine Zahlungen aufgrund des Angebots vornehmen, sondern unbedingt online auf die gleiche Weise eine Rechnung erstellen (s.o.), die dann als eure Aufführungslizenz gilt. Dies sollte spätestens vier Wochen vor der Aufführung geschehen. (Rückwirkend funktioniert es über die Website nicht.)
Sobald ihr den Kauf der Lizenz bestätigt, wird eine E-Mail mit der PDF-Datei im Anhang an die von euch eingegebene E-Mail-Adresse gesendet. Falls ihr diese nicht noch am selben oder nächsten Tag vorfindet, überprüft bitte auch euren Spam-Ordner. Gegebenenfalls kontaktiert uns bitte.

Man kann beim Lizenzerwerb im Adressformular das Land nicht wählen, wie bekommen wir unsere Lizenz?
Momentan ist es aus technischen Gründen nur möglich, Deutschland zu wählen. Wenn ihr eine Adresse in einem anderen europäischen Land habt und eine Lizenz benötigt, schreibt uns bitte eine E-Mail mit allen nötigen Daten.

Können wir Ansichtsmaterial erhalten?
Falls die Ansichtsseiten und Hörproben auf der Website für euch nicht ausreichend sind, senden wir euch, sofern es unsere eigenen Stücke betrifft (SIKORSKI / MUSIK FÜR DICH), gern auch weiteres Material zu. Bei den Musicals anderer Verlage könnt ihr auf der jeweiligen Seite eine Anfrage absenden. Ihr habt auch die Möglichkeit, die Ausgaben über unseren Shop zu bestellen und bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.

 

BESTELLUNG / BEZAHLUNG

Warum kann man keine Artikel in den Warenkorb legen?
Falls ihr Schwierigkeiten habt, Artikel in den Warenkorb zu legen, überprüft bitte, ob euer Browser Cookies von Drittanbietern akzeptiert und JavaSkript ausführt oder ob eventuell ein Blocker aktiv ist. Sollte es weiterhin nicht funktionieren, könnt ihr uns eure Bestellung auch per E-Mail aufgeben.

Kann man auf Rechnung bestellen?
Bei Lieferungen innerhalb Deutschlands könnt ihr wählen, ob ihr per PayPal oder auf Rechnung bezahlen möchtet. Bei ausländischen Adressen wird nur PayPal angeboten. Wenn das für euch problematisch ist, wendet euch bitte an den Ancora Verlagsservice, Tel.: +49 (0)8459 3249-0 oder E-Mail: info@ancora-verlagsservice.de.

 

GEMA

Müssen wir unsere Aufführung auch noch der GEMA melden?
Nein, die Aufführungsrechte für szenische, bühnenmäßige Aufführungen (Großes Recht) werden von den Verlagen direkt lizenziert. Hierfür ist nicht die GEMA zuständig. Sofern ihr bei uns oder einem der anderen Verlage eine Aufführungslizenz erworben haben, braucht ihr nichts weiter zu unternehmen.

Wenn ihr aber nur einige Musiktitel aufführt, die nicht durch eine Handlung miteinander verbunden sind, müsst ihr das der GEMA melden. Falls eure Einrichtung (Kita, Schule) einen Pauschalvertrag mit der GEMA geschlossen hat, kann das dort mit abgedeckt sein. Die sogenannte 15%-Regelung ist hier nicht anwendbar, da die einzelnen Titel eines Musicals als eigenständige Werke anzusehen sind.

 

RECHTLICHE HINWEISE

Unsere Schulaufführung ist nicht öffentlich, wir nehmen keinen Eintritt und es kommen nur 50 Zuschauer. Müssen wir da überhaupt eine Aufführungslizenz kaufen?
Ja. Wenn ihr ein Musical aufführen möchtet, müsst ihr die Aufführungsrechte vorher erwerben, unabhängig davon, ob ihr Eintritt verlangt oder nicht. Als „öffentlich“ gilt eine Aufführung, sobald sie nicht nur vor einem abgegrenzten Personenkreis (z. B. Klassenverband) gezeigt wird, sondern auch Schüler/innen und Lehrer/innen anderer Klassen, Familienangehörige, Freunde etc. eingeladen werden. In jedem Fall muss der Verlag von der Aufführung in Kenntnis gesetzt werden.

Auszug aus dem Urheberrechtsgesetz:

§ 15 Allgemeines
(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.

Bei Aufführung eines Stückes vor einem größeren Publikum ist also davon auszugehen, dass nicht alle Personen - Darsteller und Zuschauer - durch persönliche Beziehungen verbunden sind. Es handelt sich deshalb um eine öffentliche bühnenmäßige Darstellung (vgl. § 52 Abs. 3 UrhG), für die vorab zwingend eine Einwilligung des Rechteinhabers einzuholen ist.

Dürfen wir das Stück für unsere Zwecke ändern oder kürzen?
Für die Musicals von MUSIK FÜR DICH und SIKORSKI gilt: ihr könnt sie für eure Zwecke anpassen, z. B. Rollen mehrfach besetzen oder streichen, Texte bzw. Szenen kürzen, sofern die Handlung und Aussage des Stücks erhalten bleibt.
Für alle Stücke gilt: Es dürfen keine Änderungen an der Musik vorgenommen, Liedtexte umgedichtet oder Passagen hinzuerfunden werden, ohne dass der jeweilige Verlag dafür seine Genehmigung erteilt hat. Wenn ihr euch unsicher seid, meldet euch bitte unbedingt frühzeitig bei uns bzw. dem jeweiligen Verlag.

Dürfen wir Fotos von der Aufführung machen und / oder die Aufführung filmen?
Dies dulden wir nur für die eigenen privaten, nichtkommerziellen Zwecke. Die abgebildeten Darsteller sollten in Kenntnis gesetzt bzw. um Erlaubnis gebeten werden. Sobald Videos ins Internet gestellt oder auf DVD vervielfältigt und verteilt / verkauft werden sollen, muss dafür bei der GEMA eine Lizenz erworben werden. Wir können euch keinesfalls von Rechten Dritter freistellen!